Symbolbild Werbeverbot: Verbotsschild auf Werbeplakat im Stadtraum

Werbeverbote in der Schweiz: Was Unternehmen wissen müssen

Werbung ist ein zentrales Instrument für Unternehmen, um Aufmerksamkeit zu erzeugen, Marken zu positionieren und Kunden zu gewinnen. Doch in der Schweiz unterliegt Werbung zahlreichen gesetzlichen Regelungen und Einschränkungen. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern…

Werbung ist ein zentrales Instrument für Unternehmen, um Aufmerksamkeit zu erzeugen, Marken zu positionieren und Kunden zu gewinnen. Doch in der Schweiz unterliegt Werbung zahlreichen gesetzlichen Regelungen und Einschränkungen. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch Imageschäden.

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über relevante Werbeverbote in der Schweiz, Beispiele aus der Praxis und Tipps für eine rechtssichere und dennoch wirkungsvolle Marketingstrategie.


Welche Werbeverbote gelten in der Schweiz?

1. Tabakwerbung

Die Werbung für Tabakprodukte ist in der Schweiz stark eingeschränkt. Gemäss Tabakproduktegesetz (TabPG) ist Tabakwerbung in:

  • Printmedien
  • Online-Plattformen
  • im öffentlichen Raum verboten oder nur eingeschränkt möglich.

Erlaubt sind u.a. noch gewisse Direktmarketing-Massnahmen oder Werbung in Fachmedien mit eingeschränktem Zugang.

2. Alkoholwerbung

Alkoholische Getränke dürfen beworben werden, allerdings nur unter Einhaltung strenger Regeln:

  • keine Werbung für Jugendliche
  • kein Konsumdruck oder gesellschaftlicher Zwang
  • kein Zusammenhang mit Sport oder Autofahren

3. Werbung für Heilmittel

Gemäss Heilmittelgesetz (HMG) darf für verschreibungspflichtige Medikamente nicht öffentlich geworben werden. Auch Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit Heilversprechen versehen werden.

4. Kinder- & Jugendwerbung

Werbung, die sich direkt an Kinder richtet, ist in vielen Fällen heikel:

  • kein direkter Kaufaufruf
  • keine Ausnutzung der Unerfahrenheit
  • keine Manipulation über beliebte Figuren (z. B. Comicfiguren)

5. Irreführende Werbung

Werbung darf nicht täuschen. Dazu zählen:

  • falsche Preisangaben
  • unwahre Produktversprechen
  • gefälschte Testimonials oder Siegel

Die Lauterkeitskommission (SLK) greift hier regelmässig ein.


Neue Herausforderungen im digitalen Raum

Datenschutz & DSGVO

Auch wenn die Schweiz nicht Teil der EU ist, orientieren sich viele Plattformen an der DSGVO. Personalisierte Werbung und Tracking müssen klar deklariert werden. Die Schweizer Datenschutzgesetzgebung (revDSG) verlangt seit 2023 mehr Transparenz und Einwilligungen.

Influencer & Native Ads

Bezahlte Inhalte müssen klar als Werbung gekennzeichnet sein. Das betrifft auch Influencer-Posts oder Advertorials auf Newsportalen. Fehlende Transparenz kann als irreführende Werbung gewertet werden.


Werbewirkung trotz Einschränkungen erzielen

Trotz aller Einschränkungen ist effektives Marketing möglich. Wichtig ist eine kreative, zielgruppengerechte und regelkonforme Kommunikation. Einige Tipps:

  • Nutzen Sie Content Marketing statt direkter Werbung
  • Setzen Sie auf Informationswert und Mehrwert
  • Arbeiten Sie mit vertrauenswürdigen Siegeln und Testimonials
  • Beachten Sie Ethik und Transparenz

Fazit: Wer die Regeln kennt, kann kreativ werben

Die Werbelandschaft in der Schweiz ist komplex, aber keineswegs undurchdringlich. Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut macht und auf transparente Kommunikation setzt, kann auch unter strengen Rahmenbedingungen erfolgreich werben.


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